„Bei Sachbüchern ist unsauberes Zitieren die Hauptgefahr.“

© Marie Hochhaus

Ein Songtext als Motto für den Roman, abgekupferte Buchtitel oder provokative Behauptungen im Sachbuch: Urheber- und Persönlichkeitsrecht sind beim Schreiben wichtig. Worauf Autorinnen und Autoren achten sollten, das erklärt Rechtsanwalt Tilman Winterling im Interview.  

Als Experte für Urheber-, Verlags- und Medienrecht beraten Sie auch Autorinnen und Autoren. Was sind dabei die häufigsten Themen oder Probleme?
Das kommt im Wesentlichen darauf an, in welchem Stadium des Arbeitsprozesses sich die Mandantin oder der Mandant meldet. Während des Schreibens sind es meist inhaltliche Fragen: Was darf ich schreiben, darf ich zitieren wie geplant oder muss ich eine Abdruckerlaubnis einholen? Bei der Vorbereitung der Veröffentlichung verschiebt sich das bereits. Hier sind es dann eher Probleme bei der Gestaltung des Covers oder die Titelwahl. Ist das Werk auf dem Markt, gibt es Fragen zur Buchpreisbindung, zu Urheber- oder Titelschutzverletzungen durch Dritte oder konkrete Fragen zum Vertrieb. Zusätzlich können sich noch Fragen oder Probleme ergeben, die sich zwischen Mandantin und Verlag, einem Dienstleister oder anderen Dritten ergeben.

Wo läuft man als Autorin beziehungsweise Autor von Romanen oder Sachbüchern Gefahr, das Urheberrecht eines anderen zu verletzen?
Gerade bei Sachbüchern besteht die Hauptgefahr beim unsauberen Zitieren. Es kommt immer wieder vor, dass sich Autoren während der Recherchephase eine Datei zur Sammlung der Informationen machen und später nicht mehr nachvollziehen können, wen sie wo zitiert haben oder welche Teile sie vielleicht schon selbst geschrieben haben. Bei Romanen ist der Klassiker die umfangreiche Übernahme von Songtexten oder Zitaten, die als Motto dem Werk vorangestellt werden.

Worauf sollte man achten, um solche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden?
Sachbuchautorinnen sollten sich natürlich sowieso an die gute wissenschaftliche Praxis halten. Tut man das, vermeidet man meist automatisch Urheberrechtsverletzungen. Prinzipiell sollte man ein gewisses „Problembewusstsein“ für diese Felder entwickeln und die eigene Arbeit kritisch hinterfragen. Habe ich Stellen übernommen, um mir selbst Arbeit zu ersparen? Dann sollte man schon aufmerken.

Und wie sieht es mit dem Persönlichkeitsrecht aus: Wo kann es da zu Rechtsverletzungen durch mich als Autorin oder Autor kommen?
Es gibt immer mal wieder Fälle, bei denen ein Werk von Gerichten verboten wird. Die beiden absoluten Klassiker sind „Mephisto“ von Klaus Mann und „Esra“ von Maxim Biller – beides übrigens Entscheidungen, die auch für den juristischen Laien interessant zu lesen sind. Die Möglichkeit besteht also durchaus.

Wo wird es im Sachbuch hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts problematisch?
Das Sachbuch lebt ja – anders als viele Romane – davon, dass ich ganz klar sage „Der A hat dann dem B eins über die Rübe gegeben“. Bei dieser Darstellung ist in erster Linie die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen problematisch. Das Gleiche gilt, wenn in der Darstellung in die Privat- oder Intimsphäre der Betroffenen eingegriffen wird. Bei solchen Projekten sollte man sich daher unbedingt im Vorfeld darüber informieren und absichern, was man darf und was nicht, beziehungsweise die Einwilligung von Betroffenen einholen.

Wie groß ist die Gefahr als Autorin oder Autor überhaupt, wegen des Inhalts meiner Bücher juristisch belangt zu werden?
Das kann man pauschal nicht sagen. Die meisten Romanautoren dürften in ihrem Leben nur sehr wenig Zeit mit Rechtsstreitigkeiten verbringen. Wobei sich auch dies inzwischen wandelt. Das Internet vergrößert auch die Sichtbarkeit von Rechtsverstößen. Wäre mir früher eine Titelverletzung gar nicht aufgefallen, hilft mir heute ein Klick bei Amazon.

Andersherum kann es mir als Autorin oder Autor auch passieren, dass mein Urheberrecht verletzt wird, beispielsweise durch illegalen Download meiner Bücher. Kommt das häufig vor?
Glücklicherweise ist die klassische Online-Piraterie mit der Verbreitung von neuen Vertriebswegen immer kleiner geworden. Trotzdem gibt es weiterhin Seiten, auf denen schon am Tag des Erscheinens neue Werke sofort und gratis zum Download angeboten werden. Dazu gibt es immer mal wieder illegale Onlinehändler, die rechtswidrig Bücher und Hörbücher vertrieben haben. Alles natürlich für einen Spottpreis, von dem die Urheber nie etwas sehen. Schwierig ist dabei immer, der Täter habhaft zu werden. Die Server stehen auf einer Karibikinsel, die Uploader sind unbekannt, die Geldflüsse im Dunkeln – das ist immer noch eine sehr frustrierende Arbeit.

Wie bekomme ich das überhaupt mit, und wie kann ich mich dann dagegen zur Wehr setzen?
Es gibt Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben, solche Rechtsverletzungen aufzuspüren und wenn möglich zu entfernen. Das kostet natürlich ebenfalls Geld, das man fast nie wieder sieht. Das ist aber meist der einzige Weg, da wirklich zu Ergebnissen zu kommen. Gleichzeitig kann ich immer nur ermutigen, sich gegen Piraterie zur Wehr zu setzen, denn kreative Arbeit muss fair vergütet werden. Hat man Täter ermittelt, können diese natürlich entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden: Nach einer außergerichtlichen Abmahnung kann man dann den Klageweg beschreiten. Da haben wir in Deutschland mit einer zügig arbeitenden Rechtspflege gute Möglichkeiten, schnell zu guten Ergebnissen zu kommen.

Auf der Autorentagung narrativa informiert Tilman Winterling in einem Workshop über Juristische Fallstricke für Autorinnen und Autoren. Anmeldung zur narrativa

Tilman Winterling studierte Rechtswissenschaften in Münster und arbeitet heute als Rechtsanwalt in der Kanzlei Gutsch & Schlegel in Hamburg. Er ist Spezialist für Urheber, Verlags- und Medienrecht. Buchverlage und Autoren vertritt er in sämtlichen Bereichen des Urheberrechts und angrenzenden Rechtsgebieten.